Parteigründung

 “Wö Me Maybe”

1. Name und Sitz der Partei:

  • Die Partei führt den Namen „wö me maybe“
  • Die Partei hat ihren Sitz in Fugging (vormals Fucking)
  • Die Partei ist in Österreich tätig

2. Zweck der Partei

  • Teilhabe am politischen Geschehen
  • Teilnahme an Wahlen (Gemeinde, Land, Bund, Kammern)
  • Umweltschutz
  • Fünf fleischlose Tage pro Woche

3. Organe der Partei

  • Gruppen
  • Landeskongresse (der Bundesländer)
  • Nationalkongress
  • Partei-Vorsitz: Julia Oswald

4. Mitglieder

  • Die Partei besteht aus ordentlichen Mitgliedern (mindestens 16 Jahre alt)
  • Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Landeskongress
  • Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Streichung oder Ausschluss.

5. Rechte der Mitglieder

  • Die Mitglieder sind berechtigt, an den Tagungen der Partei teilzunehmen, das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und bei den Wahlen mitzuwirken.
  • Den Mitgliedern steht das umfassende Informationsrecht über die Partei zu

6. Pflichten der Mitglieder

  • Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge regelmäßig zu zahlen.
  • Die Mitglieder müssen fünf Mal pro Woche fleischlos essen (Fisch ausgenommen)
  • Anwesenheit bei der jährlichen Mitgliederversammlung

7. Auflösung der Partei

  • Auflösung der Partei durch den Nationalkongress (hier bedarf es einer Dreiviertelmehrheit)

Checkliste: So gründet man eine Partei

  1. Keine speziellen Voraussetzungen – jede*r kann.
    Es gibt keine besondere Berufs- oder Bildungsanforderung. Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Österreich kann eine Partei gründen.
  2. Parteiname und Parteiprogramm.
    Ein eindeutiger Name (darf keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Parteien haben) und ein grobes Programm oder Zweck – also: Wofür steht die Partei?
  3. Parteistatuten erstellen.
    Die Statuten sind das Regelwerk der Partei. Darin steht z. B.:
  • Name und Sitz der Partei
  • Zweck (Ziele)
  • Organe (z. B. Vorsitz, Vorstand)
  • Mitgliedschaft (wie wird man Mitglied, Rechte & Pflichten)
  1. Parteigründung melden.
    Die Partei muss beim Innenministerium registriert werden. Dafür schickt man:
  • Name & Sitz der Partei
  • Kopie der Statuten
  • Namen und Unterschriften von drei vertretungsbefugten Personen
  1. Veröffentlichung im „Parteienregister“.
    Nach Prüfung wird die Partei offiziell im Parteienregister veröffentlicht – jetzt ist sie rechtlich existent.