Die Partei hat ihren Sitz in Fugging (vormals Fucking)
Die Partei ist in Österreich tätig
2. Zweck der Partei
Teilhabe am politischen Geschehen
Teilnahme an Wahlen (Gemeinde, Land, Bund, Kammern)
Umweltschutz
Fünf fleischlose Tage pro Woche
3. Organe der Partei
Gruppen
Landeskongresse (der Bundesländer)
Nationalkongress
Partei-Vorsitz: Julia Oswald
4. Mitglieder
Die Partei besteht aus ordentlichen Mitgliedern (mindestens 16 Jahre alt)
Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Landeskongress
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Streichung oder Ausschluss.
5. Rechte der Mitglieder
Die Mitglieder sind berechtigt, an den Tagungen der Partei teilzunehmen, das Wort zu ergreifen, Anträge zu stellen und bei den Wahlen mitzuwirken.
Den Mitgliedern steht das umfassende Informationsrecht über die Partei zu
6. Pflichten der Mitglieder
Die Mitglieder sind verpflichtet, ihre Beiträge regelmäßig zu zahlen.
Die Mitglieder müssen fünf Mal pro Woche fleischlos essen (Fisch ausgenommen)
Anwesenheit bei der jährlichen Mitgliederversammlung
7. Auflösung der Partei
Auflösung der Partei durch den Nationalkongress (hier bedarf es einer Dreiviertelmehrheit)
Checkliste: So gründet man eine Partei
Keine speziellen Voraussetzungen – jede*r kann. Es gibt keine besondere Berufs- oder Bildungsanforderung. Jede natürliche Person mit Wohnsitz in Österreich kann eine Partei gründen.
Parteiname und Parteiprogramm. Ein eindeutiger Name (darf keine Verwechslungsgefahr mit bestehenden Parteien haben) und ein grobes Programm oder Zweck – also: Wofür steht die Partei?
Parteistatuten erstellen. Die Statuten sind das Regelwerk der Partei. Darin steht z. B.:
Name und Sitz der Partei
Zweck (Ziele)
Organe (z. B. Vorsitz, Vorstand)
Mitgliedschaft (wie wird man Mitglied, Rechte & Pflichten)
Parteigründung melden. Die Partei muss beim Innenministerium registriert werden. Dafür schickt man:
Name & Sitz der Partei
Kopie der Statuten
Namen und Unterschriften von drei vertretungsbefugten Personen
Veröffentlichung im „Parteienregister“. Nach Prüfung wird die Partei offiziell im Parteienregister veröffentlicht – jetzt ist sie rechtlich existent.